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Eklat am AfD-Infostand: Hitlergruß gezeigt – Die LINKE Reinfeld beantragt Verbot

Am vergangenen Freitag den 7.2.2025 kam es am AfD-Infostand in Reinfeld zu einem skandalösen Vorfall: Ein Teilnehmer des Standes zeigte offen den Hitlergruß, woraufhin die Polizei gerufen wurde und eine Strafanzeige wegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) aufnahm.

Die Gegenproteste der Mahnwache, an denen zahlreiche Reinfelder Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, verliefen friedlich und wurden von einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung getragen. Während der AfD-Stand in drei Stunden kaum fünf Interessierte anlocken konnte, sorgten vorbeifahrende Autofahrer mit Daumen-hoch-Gesten und solidarischen Zurufen für positive Rückmeldungen an die Demonstrierenden.

Wiederholte Verkehrsbehinderungen durch den Stand

Neben der strafrechtlichen Relevanz kam es durch den AfD-Infostand erneut zu massiven Verkehrsbehinderungen. Fahrzeuge hielten mitten auf der Straße, um sich mit den Standbetreibern zu unterhalten, was den fließenden Verkehr über längere Zeiträume beeinträchtigte und zu gefährlichen Situationen führte.

Die LINKE Reinfeld beantragt Verbot des AfD-Stands

Angesichts dieser Vorfälle hat die LINKE Reinfeld einen Antrag an den Bürgermeister gestellt, um den AfD-Infostand für die kommenden Freitage zu untersagen. Die Gründe für den Antrag sind:

✅ Verkehrsflussstörungen und Gefährdung des Straßenverkehrs

✅ Straftat nach § 86a StGB direkt am Stand

✅ Nähe des Standes zu verfassungsfeindlichen Aktivitäten

„Wir können es nicht hinnehmen, dass ein Stand in unserer Stadt Plattform für rechtsextreme und strafbare Handlungen wird. Der Vorfall zeigt deutlich, dass hier nicht nur politischer Meinungsaustausch, sondern auch Hetze und verfassungswidrige Symbolik toleriert wird. Wir fordern daher ein Verbot dieses Standes in Reinfeld“, so ein Sprecher der LINKEN Reinfeld.

Die Entscheidung der Stadtverwaltung steht noch aus. Sollte sie den Antrag ablehnen, wird die LINKE Reinfeld weitere juristische Schritte prüfen, um eine Untersagung des Standes durch das Verwaltungsgericht zu erwirken.

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